Appell der Redaktion von „Rabkor“
Wie ihr wahrscheinlich alle wisst, legt man Boris Kagarlitzki Teil 2 §205.2 des StGB der Russischen Föderation (Rechtfertigung von Terrorismus) zur Last. In diesem Zusammenhang tritt die Redaktion mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit und […]