Die Vergleiche zwischen der Impfkampagne und dem Holocaust waren dem Richter zufolge nicht akzeptabel, aber eben auch nicht strafbar
Redaktion, 24. Mai 2023
Gestern, am Dienstag ging es für Prof. Sucharit Bhakdi um viel. Vor dem Amtsgericht in Plön fand die Verhandlung mit dem Epidemiologen und ehemaligen Professor für Mikrobiologie statt. Zu Gunsten von Bhakdi.
Der Richter sprach ihn vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Dies berichtet der Datenanalyst Tom Lausen, der live vor Ort war, auf Telegram.
Verteidigt wurde Bhakdi von den bekannten Rechtsanwälten Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weissenborn. Die Organisation Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) zeigt sich erleichtert. Der Verein, dessen Vorsitzender Bhakdi ist, kommentiert:
«Ein Stein wurde heute aus dem Weg geräumt, dank eines Richters, der sich nicht von den parteipolitisch gefärbten Vorgaben, die einer weisungsabhängigen Staatanwaltschaft gemacht werden, beeinflussen liess. An manchen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht noch einen Stellenwert.»
Bhakdi zählt zu den bekanntesten Gesichtern der kritischen Bewegung in Deutschland. In dieser Position darf man keine Fehler begehen. Das ist dem Epidemiologen nicht immer gelungen.
Im Sommer 2021 äusserte er sich in einem Interview mit Kai Stuht unglücklich. Im Zentrum der Diskussion standen die mRNA-«Impfungen».
Bhakdi warnte wiederholt vor den schweren Nebenwirkungen, die durch die mRNA-Injektionen verursacht werden können. Er sprach von der «Hölle auf Erden» und wirkte in dem Interview aufgeregt darüber, dass seine Warnungen nicht ernst genommen werden.
Er betonte, dass er die Versuche mit den Gen-Präparaten für «das grösste Verbrechen» halte, das vor ein «Welttribunal» gehöre. Und machte dann eine wirklich unnötige und unvorsichtige Aussage:
«Ich habe die Israelis mehr bewundert als irgendein Volk auf der Welt. … Die grössten Geister waren Juden, ich verehrte sie … Und jetzt machen sie das. Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land [Deutschland], wo das Erzböse war, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist. Es ist unfassbar. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie, aber sie haben das Böse gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt die lebende Hölle.»
Es folgte ein regelrechter Shitstorm. Die Justiz schaltete sich daraufhin ein und warf dem Mediziner vor, «Volksverhetzung» begangen zu haben. Bhakdi soll mit seiner Kritik der israelischen Impfpolitik zum «Hass gegenüber Juden» aufgestachelt haben, hiess es. Und dies gleich in zwei Fällen.
Abgesehen von den Äusserungen bei Stuht warf die Justiz dem Wissenschaftler vor, sich auch am 24. September 2021 in Kiel, im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung, strafbar gemacht zu haben.
Dies, weil er bei seiner Rede in Kiel die Zulassung von Covid-19-«Impfstoffen» mit dem «Endziel» in Verbindung gebracht und von einem «zweiten Holocaust» gesprochen habe. Damit, so der Vorwurf, habe er die Verbrechen der Nazis verharmlost. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen.
Jüngsten Berichten zufolge habe der Richter heute im Zusammenhang mit der Kieler Rede auf Bhakdis Idee der demokratischen Willensbildung hingewiesen. Im politischen Wahlkampf seien drastische Bilder nämlich üblich. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben auch nicht strafbar.
Die Anklagebehörde kündigte inzwischen Rechtsmittel an.
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