Gendern – reaktionärer geht es nicht

Sektiererischer geht es nicht mehr.

Marxisten-Leninisten haben immer darauf hingewiesen, dass „gendern“ nicht nur eine Verhunzung der deutschen Sprache ist, sondern auch der marxistischen Erkenntnistheorie widerspricht, dass das »Sein das Bewusstsein prägt« und nicht das Geschlecht.

Von den Konzerne Netflix bis zum Apple-Konzern haben diverse Unternehmen die Gender-Praxis übernommen und glauben, sie hätte etwas avangardistisch, fortschritliches eingeführt. Pseudo- und Lifestylinke jubeln. Aber die Gegner werden immer lautstärker gegen diese sektiererische Ausdrucksweise.  

Wir wollen heute den Text vom österreichischen eXXpress  wiedergeben.

Rechtschreib-Päpste entscheiden: Klare Absage an den Genderstern

Der Rat für deutsche Rechtschreibung, bestehend aus Österreichern, Schweizern und Deutschen, hat entschieden: Der Genderstern gehört nicht zum “Kernbestand der Orthografie”. Damit ist klar: Gendern wird keine Pflicht, Behörden müssen dem folgen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung, kurz auch Rechtschreibrat, besteht aus Sprach-Koryphäen: neun aus Österreich, neun aus der Schweiz, 18 aus Deutschland, einer aus Liechtenstein, einer aus Südtirol und einer aus dem deutschsprachigen Raum Belgiens. Was dieses Gremium entscheidet, ist quasi Gesetz und bindend für Schulen, Universitäten, Behörden und die gesamte Ausformulierung der Rechtsprechung.

Jetzt haben die Sprachhüter nach kontroverser Debatte klargestellt: “Der Genderstern ist nicht Kernbestand der deutschen Orthografie”. Gemeinsam mit dem Doppelpunkt (Kund:innen) und dem Unterstrich (Kund_innen) sollte das Gendersternchen (Kund*innen) in das Reich der Sonderzeichen verbannt werden. So wie beispielsweise das §-Zeichen. Der Ratsvorsitzende Josef Lange: “Die Zeichen sollen metasprachlich vermitteln, dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint sind. Ihre Verwendung führt aber in einer Reihe von Fällen dazu, dass es grammatische Folgeprobleme gibt.”

Der Rat für deutsche Rechtschreibung, kurz auch Rechtschreibrat, besteht aus Sprach-Koryphäen: neun aus Österreich, neun aus der Schweiz, 18 aus Deutschland, einer aus Liechtenstein, einer aus Südtirol und einer aus dem deutschsprachigen Raum Belgiens. Was dieses Gremium entscheidet, ist quasi Gesetz und bindend für Schulen, Universitäten, Behörden und die gesamte Ausformulierung der Rechtsprechung.

Jetzt haben die Sprachhüter nach kontroverser Debatte klargestellt: “Der Genderstern ist nicht Kernbestand der deutschen Orthografie”. Gemeinsam mit dem Doppelpunkt (Kund:innen) und dem Unterstrich (Kund_innen) sollte das Gendersternchen (Kund*innen) in das Reich der Sonderzeichen verbannt werden. So wie beispielsweise das §-Zeichen. Der Ratsvorsitzende Josef Lange: “Die Zeichen sollen metasprachlich vermitteln, dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint sind. Ihre Verwendung führt aber in einer Reihe von Fällen dazu, dass es grammatische Folgeprobleme gibt.”

Große Auswirkungen für das amtliche Deutsch

Die Entscheidung des Rates wird offiziell als Empfehlung betrachtet, letztlich amtlich entscheiden die jeweiligen Unterrichtsminister in den Ländern. Doch auch denen gilt die Entscheidung des  Rechtschreibrates als bindend.

Das hat erhebliche Folgen: In behördlichen Schreiben und in Gesetzestexten haben die Gender-Zeichen nichts verloren, an Schulen und Universitäten dürfen sie bei Beurteilungen keine Rolle spielen. Es hatte bereits die ersten Fälle gegeben, wo die Arbeiten von Studenten durch ihre Professoren abgewertet wurden, weil die Studierenden sich geweigert hatten, zu gendern. Das deutsche Bundesland Sachsen muss sich sogar gerichtlich rechtfertigen, weil es an seinen Schulen das verpflichtende Gendern untersagte. Besonders woke Eltern wollten dies unbedingt für ihren Nachwuchs durchsetzen.

Umgekehrt setzten sich Gender-Gegner durch. So lehnte ein Uni-Professor Bachelor- und Masterarbeiten mit Gendersternchen ab, weil er sich erwarte, “dass man die Regeln der deutschen Sprache in akademischen Abhandlungen einhält.” Das gab einen riesigen Aufschrei.

Doch der Rat der deutschen Rechtsschreibung gibt dem Professor jetzt recht.

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