Die kulturell und traditionell vergewaltigten Vergewaltiger

Den Haupttäter verurteilte das Gericht zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe - PHOTO: YouTube VideoScan

»Urteil. Gruppenvergewaltigung in Freiburg – Freiheitsstrafen für die meisten Angeklagten. Mehrere Männer vergewaltigten im Herbst 2018 eine 18-Jährige. Nun hat das Landgericht Freiburg sein Urteil gesprochen.« –Vgl. Spiegel-Panorama*

»Prozess zu Vergewaltigung in Freiburg. Zehn von elf Angeklagten schuldig. Ein Freiburger Gericht hat mehrere Männer verurteilt, weil sie eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Die Tat hatte 2018 deutschlandweit Aufsehen erregt.« – Vgl. Tageszeitung, taz.de **

 

Reinhold Schramm – 24. Juli 2020

Aspekte zum sozialen und kulturellen Hintergrund der vergewaltigten Vergewaltiger.

Die Regionen der Herkunft der Täter waren vor Jahrhunderten noch eine Hochkultur. Infolge des britischen und französischen Kolonialismus und Imperialismus, dabei im Zusammenspiel mit den heimischen Oligarchien, deren korrupten Stammes- und Familienclans, ein Stillstand in der kulturellen Weiterentwicklung. Die geopolitischen und imperialistischen Interessen westlicher Mächte werden weiterhin von den Eliten bedient und die eigenständige ökonomische und soziale Entwicklung vernachlässigt.
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►Zugleich generieren sich westliche Seenotretter und christliche Gutmenschen, als Gehilfen internationaler Rohstoff-Konzerne, als hilfsbereite Entsorger des nationalen und sozialrevolutionären Jugendwiderstands nach Westeuropa.

►Die vorgeblich politische und olivgrüne Linke bejubelt auch noch diesen selbstlosen Einsatz für Interessen der internationalen Rohstoff-Konzerne bei der Entsorgung der widerstandsfähigen, asiatischen und afrikanischen Jugend nach EU-Europa.

Mit der Migration und dem Durchschreiten von Staatsgrenzen wandelt sich nicht die kulturell und traditionell frauenfeindliche Einstellung des Patriarchats. Nicht nur bei den patriarchalischen Großvätern und leiblichen Vätern, sondern auch nicht bei deren Kindern und Enkeln.

Mit einem Bekenntnis bei staatlichen Behörden zum »Grundgesetz« werden nicht die überkommenen feudalen Vorstellungen von der »Minderwertigkeit der Frau« über Bord geworfen.

Ein Blick in die Kasten- und Klassengesellschaft, bspw. nach Indien, wäre hier auch angezeigt. Selbst die Söhne einer höheren und vermögenden Kaste, die auf einer westlichen Elite-Universität studierten, bei ihrer Rückkehr, nach Jahren, haben häufig ihre frauenfeindliche Grundeinstellung nicht abgelegt. Analog verhält es sich auch bei der arabischen Oberschicht, sei es in Saudi-Arabien, Katar, Kuwait und Emiraten. Ihre grundsätzliche Geringschätzung von Frauen, insbesondere ihrer ausländischen und weiblichen Hausangestellten, findet kaum einen Wandel durch ihren Aufenthalt im westlichen Ausland. Eben, ein Spiegelbild der Klassengesellschaft in immer noch feudal strukturierten Gesellschaften, ohne bürgerliche Aufklärung.

 

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