Seine Wikipedia-Seite ist recht demotivierend. Man könnte auch sagen, lesenswert und schockierend aufschlussreich
In der Öffentlichkeit werden Vorwürfe erhoben, es sei von Arbeitsumfang nicht nachvollziehbar, wie Harbarth während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nebenher so viel Geld mit seiner Anwaltstätigkeit verdient haben kann.
Das ist ja schon mal eine gute Visitenkarte!
Er führt als Beispiel die Vorratsdatenspeicherung an, für die sich Harbarth nachdrücklich eingesetzt habe.
Und direkt eine Steilvorlage!
Auf den NachDenkSeiten wies der Journalist Werner Rügemer u. a. darauf hin, dass die Cum-Ex-Geschäfte in Harbarths ehemalige Kanzlei „zur juristischen Reife“ gebracht worden sei. In Harbarths Kanzlei sei gleichzeitig Hanno Berger tätig gewesen, gegen den Strafverfahren anhängig seien.
Eine echte moralische Instanz also, dieser Mann. Genau die Art von Persönlichkeit, die man als vorsitzender Richter des höchsten Gerichtes haben will!1!!
Ach komm, Heinrich, das ist doch bloß ein bedauerlicher Einzelfall. Auch seine Nähe zu den Automobilkonzernen kann man ihm kaum vorwerfen, er war schließlich CDU-Abgeordneter. Man kann sich nicht im Schlamm suhlen ohne ein bisschen schmutzig zu werden.
Beim § 217 StGB habe er 2015 als Abgeordneter „zu einer der schlimmsten Fehlleistungen des Gesetzgebers in der Geschichte der Bundesrepublik“ beigetragen, die von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 mit acht zu null Stimmen korrigiert wurde. Es gebe seit Bestehen der Bundesrepublik keinen Bundesverfassungsrichter, geschweige denn einen Präsidenten, der eine verfassungswidrige Strafnorm zustande gebracht habe, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. Das mache seine Personalie einmalig.
Ja gut, äh, das ist natürlich schon ein bisschen peinlich. Wenn der oberste Richter jemand ist, der vorher an einem klar verfassungswidrigen Gesetz mitgearbeitet hat. Da könnte man eventuell gar versucht sein, ihm den nötigen Durchblick abzusprechen. Also bitte, das ist doch nur ein Ausrutscher gewesen. Außerdem zeigt es, dass die Organe des Kapitalismus doch zu reformieren sind – oder habe ich da etwas falsch verstanden?.
Bleibt die bürgerliche Hoffnung auf das „Wunder von Karlsruhe“, denn auch historisch haben die Parteien immer versucht, über die Ernennung möglichst gruseliger Verfassungsrichter Einfluss zu nehmen. Eben ein Spiel, von Protagonisten des bourgeoisen Staates, untereinander. Dann wollen wir mal sehen, was uns jetzt erwartet.