KPD Verbot vom 17. August 1956
Am 17. August 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die Richter erklärten die politischen Ziele der Partei für unvereinbar mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zeigten damit ihren reaktionären anitikommunistischen […]