»Bürgergeld auch für ukrainische Flüchtlinge. Selbst- bedienungsladen ohne Kassen. Das Bürgergeld ist ohnehin schon ein Ärgernis, da es den Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, senkt. Vollends absurd ist allerdings, dass auch Flüchtlinge aus der Ukraine in den Genuss des Bürgergelds kommen – und die Regierung daran auch nichts ändern will.«
Von Hugo Müller-Vogg auf CICERO am 18. Juni 2024
Gastkommentar von
Reinhold Schramm
019. Juni 2024 |
Ukrainer werden sozialstaatlich bevorzugt!
Deutsche sind Menschen zweiter Klasse!
Bürger und Bürgerinnen aus der Ukraine werden bei sozialstaatliche Leistungen im Vergleich mit deutschen Bürgern – ohne Migrationshintergrund – finanziell und materiell bevorzugt!
Eine persönliche Berechtigung auf staatliche Sozialleistungen, einschließlich der Gesundheitsversorgung und Übernahme der Mietkosten, wird nicht überprüft.
Deutsche Erwerbslose mussten in der Vergangenheit für ihren Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I. und ALG II (Hartz IV) einen Nachweis für ihre Berechtigung bei der Behörde vorlegen.
So auch bei mehr als 20 bzw. 30 Jahren in Vollzeitarbeit.
Bei der Hartz IV-Regelleistung mussten sie regelmäßig ihre Kontoauszüge und Bewerbungsunterlagen vorlegen. Die Kontoauszüge wurden kopiert und die Bewerbung um Arbeit kontrolliert. Sie hatten Residenzpflicht und mussten für die Behörde erreichbar sein. Es gab keine Befreiung von Zusatzkosten für Gesundheitsleistungen; beim Krankenhausaufenthalt wurde auch Kostgeld berechnet und einbehalten. Auch musste ein persönlicher Anteil für den ÖPNV aus der Leistung bezahlt werden.
Im Vergleich zu Ukrainern sind Deutsche und Migranten Menschen zweiter und dritter Klasse!
Vgl. Bürgergeld auch für ukrainische Flüchtlinge. Selbstbedienungsladen ohne Kassen
Bürgergeld auch für ukrainische Flüchtlinge – Selbstbedienungsladen ohne Kassen | Cicero Online
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