Corona-Demos – Wer sich nicht an die Regeln hält, ist ein Steinewerfer

Protest gegen Corona-Maßnahmen in Berlin am 01. August 2020 / PHOTO: YouTube

Nach den Corona-Protesten in Berlin wird über die Einschränkung des Demonstrationsrechts debattiert. Das lässt jedoch das Grundgesetz gar nicht zu.

 

Beim Redaktionsnetzwerk Deutschland ist mir ein Artikel von Tim Szent-Ivanyi aufgefallen, den ich hier, wenn auch gekürzt behandeln möchte. Der Autor ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Autor marxistisch-leninistischer Denkweise und ich habe auch den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen können. Möglicherweise waren seine Gedanken auch nur theoretischer Natur.  Dennoch könnte ich mir ein Szenario der staatstragenden Parteien in Richtung Grundgesetzänderung durchaus vorstellen.
Wenn ich aber den letzten Satz seines Artikels nehme, hier ebenfalls niedergeschrieben, dann ist die Praxis ohnehin schon jetzt so, dass mit Auflagen so manche Demonstration an ihre Unmöglichkeit grenzen musste.

Heinrich Schreiber

 

Tim Szent-Ivanyi • 11. August 2020 

Ende August tritt der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt: „Änderung des Grundgesetzartikels 8 Absatz 1”. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll das Recht auf Demonstrationsfreiheit massiv eingeschränkt werden. Die bisherige Formulierung: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln” soll durch den Zusatz ergänzt werden: „Das gilt nicht bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.”

Zuvor sind diverse Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung völlig aus dem Ruder gelaufen.

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In seinem Artikel weist Tim Szent-Ivanyi dann auch darauf hin, dass ohne Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes gar nicht möglich ist. Er schreibt:

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Versammlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützt

Ein mögliches Szenario? Hoffentlich nicht. Aber auf alle Fälle würde eine derartige Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Denn die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht nach gängiger Rechtsauffassung durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt. Mit ihr haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes aufgrund der Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur dafür gesorgt, dass die Grundpfeiler der Demokratie selbst auf legalem Wege nicht ausgehebelt werden können. „Die Würde des Menschen ist unantastbar” – das gilt für immer.

Bundesverfassungsgericht gibt Linie vor

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in diesem Sinne geurteilt. „Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend”, so das Gericht in einem Beschluss, mit dem es im April einen Eilantrag gegen ein Demonstrationsverbot in Stuttgart stattgegeben hatte. Eine Debatte über die Einschränkung oder gar Aufhebung des Demonstrationsrechtes in Zeiten von Corona verbietet sich also.

und richtigerweise fügt Tim Szent-Ivanyi hinzu:

Bei Demonstrationen unter freien Himmel lässt das Grundgesetz ohnehin Eingriffe zu, um die Einschränkungen für andere Bürger so klein wie möglich zu halten. Es ist eine seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass Versammlungen angemeldet werden müssen und mit Auflagen versehen, sowie Zeiten und Routen festgelegt werden können. Halten sich die Demonstranten nicht daran, kann die Polizei die Veranstaltung auflösen.

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Quelle:  03.08.2020 auf RND Redaktionsnetzwerk Deutschland

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Über Heinrich Schreiber 157 Artikel
Als inzwischen „Best Ager", ist die berufliche Vita schon etwas umfangreicher. Gelernter Photokaufmann, tätig als Werkzeug- und Kopierschleifer im Einzelakkord, aber auch viele Jahre als selbständig tätiger  Wirtschaftsberater waren Heinrich's beruflichen Herausforderungen. Bereits im Alter von 13 Jahren ist Heinrich mit Polizeigewalt bei einer Demonstration in der Kieler Innenstadt in Berührung gekommen. Hintergrund war der Schahbesuch 1967 in Berlin und die Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg durch die Berliner Polizei. Das hat ihn sehr früh politisiert und seine zukünftigen Aktivitäten als Jugendvertreter und in der Gewerkschaftsjugend, in der Roten Garde Kiel/ML und später KPD/ML waren daraufhin logische Konsequenz. Heinrich ist Vater von vier erwachsenen Kindern und begleitet das politische Geschehen mit Berichten und Kommentaren aus marxistisch-leninistischer Sicht.

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